Anträge Projekt „Schule + Verein“ für das kommende Schuljahr 2021/22

Der LSV informiert zum Projekt Schule & Verein:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch in diesem Jahr möchte der Landessportverband S.-H. (LSV) seine Mitgliedsvereine bei der Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen besonders unterstützen, liegt doch ein ganzes Corona Jahr mit vielen Einschränkungen in Spiel und Sport gerade auch für die Jüngeren und Jüngsten in unserer Gesellschaft hinter uns.

Daher hat der LSV folgende Sonderregelungen im Rahmen des Projekts „Schule + Verein“ für das Schuljahr 2021/2022 beschlossen:

  1. Aufhebung der Meldefrist
    Wie bereits im letzten Jahr ist auch für das kommende Schuljahr die Meldefrist aufgehoben. Jeder Sportverein hat die Möglichkeit, Übungsleiterzuschüsse für die Durchführung von außerunterrichtlichen Schulsportarbeitsgemeinschaften während des gesamten Schuljahres 2021/2022 zu beantragen. Die Berücksichtigung von Anträgen endet erst, wenn alle im Rahmen des Projektes zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft wurden.

     
  2. Erweiterung des Bewilligungszeitraumes um die gesamten Schulferienzeiten 2021/2022
    Der Bewilligungszeitraum für das Schuljahr 2021/2022 wird mit Beginn des Schuljahres am 02.08.2021 um 12 Kalenderwochen erweitert.

Damit besteht die Möglichkeit des Zuschusses für Übungsleiterstunden einer Schulsportarbeitsgemeinschaft grundsätzlich in jeder Ferienzeit.

  1. Einmalige „Corona-Sonderzahlung“ von 50,- Euro pro durchgeführter Maßnahme
    Der Landessportverband S.-H. hat gemeinsam mit seinen Partnern, den Sparkassen in Schleswig-Holstein und der AOK NordWest, eine Corona-Sonderzahlung im Rahmen des Projektes „Schule + Verein“ vereinbart. Diese beträgt 50,- Euro für jede abgerechnete Maßnahme.

     

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Schuljahr und viel Erfolg bei der Durchführung Ihrer Maßnahme/n!