Ein guter Start ins neue Jahr!

Die Änderungen im Jahressteuergesetz haben auch Auswirkungen auf die Arbeit von Vereinen und ehrenamtlich Tätigen. Am 28.12.2020 wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, dass es eine  Anhebung des ÜL-Freibetrags und der Ehrenamtspauschale geben. wird. Die Regelungen zu den Pauschalen sind zum 01.01.2021 in Kraft getreten.

Weitere Info's findet ihr auf der Seite des Landessportverbandes Schleswig-Holstein.