Die Änderungen im Jahressteuergesetz haben auch Auswirkungen auf die Arbeit von Vereinen und ehrenamtlich Tätigen. Am 28.12.2020 wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, dass es eine Anhebung des ÜL-Freibetrags und der Ehrenamtspauschale geben. wird. Die Regelungen zu den Pauschalen sind zum 01.01.2021 in Kraft getreten.
Weitere Info's findet ihr auf der Seite des Landessportverbandes Schleswig-Holstein.