Spielfelder mit Kunstrasen und Kunststoffgranulaten als Infill in der Kritik

Seit 20. März 2019 liegt der Europäischen Kommission ein Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vor, die Verwendung von Produkten, die als Mikroplastik anzusehen sind und nicht in einer Grundmasse eingebunden sind, deutlich einzuschrän­ken. Demnach könnte das Inverkehrbringen von Kunststoffgranulaten als Schüttgut zur Verwendung in Kunststoffrasensystemen von 2021 an verboten werden. Derzeit läuft ein sog. Konsultationsverfahren, bei dem zahlreiche Institutionen ihre Stellungnahme hierzu abgeben können (siehe unten).

Unter der Federführung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat sich am 6. Mai eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern von Sportverbänden (u.a. Deutscher Fußball-Bund, DFB) und der Wissenschaft konstituiert. Die Arbeitsgruppe bereitet eine Stellung­nahme an die ECHA vor, in der u.a. gefordert wird, dem gemeinwohlorientierten Sport vor Inkrafttreten des Kunststoffgranulat-Verbots eine Übergangsfrist von mindestens sechs Jahren einzuräumen, wie die ECHA dies auch für andere betroffene Produkte vorgesehen hat.

Für den Sport in Schleswig-Holstein geben der Landessportverband S.-H. (LSV) und der Schleswig-Holsteinische Fußballverband (SHFV) folgende Hinweise und Empfehlungen:

- nach aktuellem Kenntnisstand sind Gesundheitsgefahren als unwahrscheinlich zu bewerten (bei der Verfüllung der Kunstrasenplätze in Deutschland werden nur zuge­lasseneund geprüfte Baustoffe eingesetzt),
- zur Abschätzung der Umweltgefahren durch (Mikro)Plastikeintrag in die Umwelt lie­gen derzeit für Deutschland keine gesicherten Erkenntnisse vor,
- sowohl das Land Schleswig-Holstein als auch der LSV werden ihre Förderrichtlinie derzeit nicht ändern,
- derzeit mit Kunststoffgranulaten verfüllte Kunstrasenfelder dürfen weiterhin genutzt werden,
- bei der Errichtung und der Pflege von Kunststoffrasenfeldern sollten in Abstimmung mit den Fachleuten, die verwendeten Füllmaterialen sorgfältig ausgewählt werden,
- nach derzeitigem Kenntnisstand scheint die Verfüllung mit Quarzsand und Kork bzw. nur mit Quarzsand mit dem geringsten Risiko eines drohenden Verbotes behaftet zu sein,
- LSV und SHFV sind der Auffassung, dass weitere Prüfungen zur Nutzung von umwelt­freundlichen Materialien vorzunehmen sind,
- LSV und SHFV begrüßen es, wenn weitere Untersuchungen zur gesundheitlichen Wir­kung der zugelassenen Baustoffe oder alternativer Füllmaterialien im Kunstrasen durchgeführt werden.
Für die Gesamtdiskussion ist es wichtig zu erkennen, dass Spielfelder mit Kunstrasenflä­chen
- die Möglichkeit des ganzjährigen Spielbetriebs,
- die Mehrfachnutzung für verschiedene Sportarten,
- die Kooperationen wie z.B. Schule/Verein häufig erst
ermöglichen.

Sofern das ECHA-Verfahren ohne Übergangsfristen umgesetzt wird und der Spielbetrieb auf Kunststoffgranulat verfüllten Spielfeldern stattfindet, droht durch ein Verbot der Kunststoffgranulate eine schwerwiegende Behinderung bis hin zum Zusammenbruch der Spielbetriebe. Zudem kann es durch die notwendigen Sanierungsmaßnahmen (Wechsel des Füllmaterials) zu erheblichen finanziellen Belastungen der Vereine und von kommunalen Trägern sowie zu Nutzungsbeschränkungen von öffentlichen Flächen insbesondere im Bereich Schule und Verein kommen.

Wer sich vertiefend mit der Problematik der Kunstrasenfelder und der Kunststoffgranulat­verfüllung auseinandersetzen möchte, findet in den nachfolgend angebotenen Hinter­grundpapieren weitere Informationen:

DOSB-Pressemitteilung: Mikroplastik
DOSB / DFB Positionspapier zum ECHA-Restriktionsverfahren
DOSB Info: Mikroplastik und PAK (Präsentation)
DOSB Info: Mikroplastik und PAK (Text)
ECHA-Beschreibung: Restriktionsverfahren

Zu den möglichen Folgen und Auswirkungen eines solchen Verbots führt die ECHA derzeit eine öffentliche Anhörung durch, die unter folgendem Link (nur in englischer Sprache) zugänglich ist und über die Stellungnahmen eingegeben werden können.

Weitere Dokumente zum Beschränkungsvorschlag sind auf dieser Web-Seite der ECHA zusammengefasst.