Angepasste Verordnung

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat am 1. September 2020 eine Anpassung der Corona-Verordnung beschlossen. Diese gilt ab dem 2. September 2020 und bis zum 4. Oktober 2020. Ziel der verabschiedeten Beschlüsse in Schleswig-Holstein ist auch, eine größere Einheitlichkeit insbesondere zwischen den norddeutschen Ländern herzustellen.

Im Bereich des Sports hat es eine Neuerung gegeben: 
Es besteht nun die Möglichkeit des Zuschauens für je eine Aufsichtsperson von Minderjährigen (§ 11 Abs. 1 Nr. 4).

Die aktuelle Fassung der Landesverordnung ist hier einsehbar.