Durchführung von Mitgliederversammlungen u.a. während der Corona-Pandemie

Die Rechtsexpertin des LSV, Maren Koch, informiert über eine Änderung im Gesetzesblatt bezüglich der Durchführung von Mitgliederversammlungen:


Sehr geehrte Damen und Herren,

der organisierte Sport in Schleswig-Holstein wurde im vergangenen Jahr mit vielseitigen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie konfrontiert. Auf den virtuellen Meetings des LSV mit  den KSV und den Landes-/Sportfachverbänden im Dezember 2020 zeigte sich insbesondere Informationsbedarf zum Themenkomplex virtuelle  Mitgliederversammlungen, rechtssichere Plattformen, schriftliches Umlaufverfahren u.a.


Gesetzgebungsverfahren Dezember 2020:

Nahezu unbemerkt wurde das sogenannte  COVID-19 Gesetz vom 27.02.2020 nochmals geändert. Am 22.12.2020 wurde u.a. § 5 Vereine und Stiftungen geändert. Hier können Sie die Datei mit dem Auszug aus dem Bundesgesetzblatt vom 30.12.2020, dort Artikel 11 Ziffer 2.  § 5, einsehen. Eine durchgeschriebene Fassung des Gesetzes liegt noch nicht vor. Mit dieser Gesetzesänderung wird auf die Kritik aus der Praxis reagiert. Bisherige Regelungen waren insbesondere für kleinere Vereine kaum umsetzbar. Die Änderungen sollen Erleichterung und Klarstellung (z.B. Regelungen gelten explizit auch für Vereinsvorstände) bieten. In Kraft treten diese Änderungen ab dem 28.02.2021.


Arbeitshilfen

"Vereins- und Verbandsarbeit im Zeichen der Corona-Pandemie – ein rechtlicher Leitfaden"

Der LSV hat von der Führungsakademie Sammellizenzen erworben und bietet Ihnen die Möglichkeit, kostenfrei dieses Produkt zu nutzen. Eingeschlossen sind auch alle weiteren Updates. Sie können das ePaper im pdf-Format hier herunterladen. Bitte geben Sie anschließend das Passwort zum Öffnen des Dokuments ein: Publikation

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Download-Link und das Passwort nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden dürfen und bitten um Ihr Verständnis.


Veranstaltungsportale

Unseren Datenschutzbeauftragten Dr. Michael Foth haben wir angefragt, welche rechtssicheren und datenschutzkonforme Veranstaltungsportale es gibt. Er hat uns folgende Liste zukommen lassen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit stellt und nicht abschließend ist.

https://www.polyas.de/vereine/abstimmung/online
https://voxr.org/
https://g1.de/home
https://www.verband-digital.de/

Eine ausführliche Darstellung der technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen an Videokonferenzsysteme finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik („Kompendium Videokonferenzsysteme“) www.bsi.bund.de .


Wissen für die Praxis – powered by vibss.

Wir möchten auch auf die Nutzung des vorgenannten Portals auf der LSV-Homepage verweisen.
 

Arbeitshilfen – Ausblick

Die Führungsakademie hat nun die Publikation „FAQ zum Covid-19-Gesetz in der Vereinsarbeit und Arbeitshilfe Umlaufverfahren“ im Angebot. Es enthält im ersten Abschnitt Antworten auf viele Fragen und im zweiten Abschnitt insbesondere für das Umlaufverfahren Arbeitsanleitungen und Mustertexte.  Dieses Produkt wird aber nach dem Redaktionsschluss am 12.12.2020 (1. Auflage) bereits jetzt wieder aufgrund der o.g. Gesetzesänderung aktualisiert. Der LSV möchte Ihnen dieses ePaper ebenfalls kostenfrei zur Verfügung stellen. Wir sind zzt. in Verhandlung über die Rahmenbedingungen. Sobald wir dieses ePaper Ihnen übermitteln können, werden Sie auf diesem Wege informiert und die Zugangsdaten erhalten.


Wir hoffen, Ihnen hiermit weitere Hilfen für die Praxis bieten zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Maren Koch

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Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.
Maren Koch
Geschäftsführerin Recht/Personal/Umwelt
 

Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
Tel.: 0431-6486-101
Fax: 0431- 6486-291
E-Mail: maren.koch(at)lsv-sh.de
www.lsv-sh.de