Keine Bewerbung vom TSV Schleswig zum Modellprojekt SPORT

Der TSV Schleswig wird sich nicht für ein Modellprojekt zur Durchführung des Sports bewerben.

Laut einer Pressemitteilung vom 26. März 2021 des Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein können sich unter anderem Sportvereine für ein Modellprojekt zur Durchführung des Sports bewerben. Es geht um folgende Bereiche:

  • Sportausübung AUSSEN mit Kontakt bis zu 22 Personen, plus höchstens zwei Betreuungspersonen
  • Sportausübung INNEN mit Kontakt in Gruppen mit bis zu 10 Personen, plus höchstens zwei Betreuungspersonen
  • Vereins- und verbandsgebundenes Schwimmen

Voraussetzungen für eine etwaig erfolgreiche Bewerbung sind:

  • Voraussetzung ist, dass in dem betroffenen Kreis oder der kreisfreien Stadt innerhalb der vergangenen sieben Tage weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner und Einwohnerinnen gemeldet worden sind.
  • Die Bewerbung im Einvernehmen mit dem Kreis oder der kreisfreien Stadt und der zuständigen Gesundheitsbehörde erfolgt.
  • Die Bewerberinnen und Bewerbermuss im Rahmen einer Risikoanalyse darstellen, welche Schutz- und Hygienekonzepte in den zu öffnenden Sporteinrichtungen eingesetzt und auf welche Weise sie während des Modellprojektzeitraums kontrolliert werden.
  • Neben den teilnehmenden Sportlerinnen und Sportlern und den zugelassenen Betreuungspersonen sowie dem Personal der jeweiligen Einrichtung gewährleistet wird, dass Dritte, insbesondere Zuschauerinnen und Zuschauer oder weitere Begleitpersonen der Teilnehmenden, keinen Zutritt haben.
  • Ein Gesamttestkonzepts vorgelegt wird, aus dem ersichtlich wird, wie eine entsprechende Testinfrastruktur sowohl für Schnelltests, Selbsttests als auch für die PCR-Tests aufgebaut werden soll
  • Zugangskriterium sind lückenlose negative Testergebnisse, das heißt, vor Betreten der Sportanlage muss ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltest, Selbsttest oder PCR-Test nachgewiesen werden; die Testung soll am selben Ort (Kommune) oder in dessen Nähe erfolgt sein. Ein Selbsttest kann nur vor Ort unter Aufsicht erfolgen.
  • Ausgereifte IT-gestützte Prozesse zur Kontaktnachverfolgung und ggf. zum Testnachweis.
  • Räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene sowie eine enge Rückkopplung (möglichst IT-gestützt) an den Öffentlichen Gesundheitsdienst.
  • Klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfall.
  • Die Bewerber müssen eine wissenschaftliche Begleitung des Modellprojektes/der Modellprojekte sicherstellen.

Der TSV Schleswig sieht sich außer Stande alle geforderten Kriterien zu erfüllen. Gerade die Erstellung eines Gesamttestkonzepts, welches bei entsprechender Umsetzung keine zusätzliche Belastung für das örtliche Gesundheitsamt darstellt, die Kontrolle von tagesaktuellen Testergebnissen der Teilnehmer*innen vor der Übungsstunde und in diesem Zusammenhang auch die Durchführung von Schnelltests vor Ort durch die Übungsleiter und vor allem die zwingende Sicherstellung einer wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojektes sind derzeit für den Verein unüberwindbare Hürden.

Der TSV bittet seine Mitglieder um Verständnis, dass diese Voraussetzungen durch den Verein derzeit nicht geleistet werden können. Zudem ist es nach Auffassung der Vereinsführung, den Mitgliedern nicht zuzumuten, dass entsprechende Tests tagesaktuell vorgelegt werden bzw. ggf. Tests vor Ort durchgeführt werden müssten.

Der Sportbetrieb wird daher weiterhin in den derzeitigen Rahmenbedingungen und angepasst an die aktuelle Landesverordnung durchgeführt.