Neue Informationen zum Soforthilfe Programm

Der Landessportverband (LSV) informiert zum Corona Soforthilfe Programm:

 

Heute hat das Land die Richtlinie, die am 04.01.2021 in Kraft tritt, veröffentlicht. Diese und die Antragsunterlagen finden Sie bereits jetzt hier: : www.schleswig-holstein.de/coronavirus-sport. Auch unsere FAQ´s werden wir bis morgen, Donnerstag den 17.12.2020 aktualisieren. Hier der Link: https://www.lsv-sh.de/corona/faqs/#c2560.

Einige kurze Informationen zum Programm sowie einige Hinweise aus den Erfahrungswerten aus dem damaligen Antragsverfahren:

  • 2,5 Mio. Euro hat das Land zur Verfügung gestellt.
  • Die Richtlinie des Landes basiert auf der bewährten  Richtlinie aus dem Frühjahr.
  • Kein Windhund Verfahren (sondern Stichtagsverfahren), die Anträge werden nach dem 26.02.2021 (Ende der Antragsfrist) bearbeitet.
  • Zeitraum zur Darstellung des Liquiditätsengpasses: 01.10.2020 bis 31.03.2021 (Prognose). Jetzt also 6 Monate gegenüber 3 Monaten aus dem ersten Programm.
  • Sollte ein Verein/Verband bereits zur Belegung des Liquiditätsengpasses für die Soforthilfe Sport des Landes aus dem Frühjahr Monate aus dem Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 herangezogen haben, kann er statt dieser Monate zur Belegung des Liquiditätsengpasses Monate aus dem Zeitraum April bis September 2020 heranziehen, wenn diese/r Monat/e nicht bereits im ersten Antrag angegeben worden sind.
  • Maximale Höhe der Förderung gegenüber dem letzten Programm unverändert (z.B. 15 Euro je Mitglied bei den Vereinen und keine Verdoppelung wg. Verlängerung des Antragszeitraumes)
  • Grundlage für die Mitgliederzahlen Bestandserhebung LSV per 01.01.2020.
  • Bei Überzeichnung des zur Verfügung stehenden Volumens erfolgt eine prozentuale Verteilung (Beispiel: 5,0 Mio. Euro bestätigtes Antragsvolumen bei 2,5 Mio. Euro Mittel =50% Verteilung bei allen Antragstellern)
  • „Liquide Eigenmittel/freie Rücklagen“ im Antrag: Hier wird nicht der Kontostand abgefragt, sondern die tatsächlichen freien Rücklagen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sofern Mittel zweckgebunden sind, z.B. anstehende Investitionen oder Anschaffungen angespart wurden, sind diese hier nicht zu benennen. Legen Sie bitte bei Ihren eigenen Unterlagen zu dem Antrag, die bei Ihnen verbleiben, eine kurze Dokumentation zu den Zweckbindungen ab.
  • Die Tabelle Einnahmen/Ausgaben ist unbedingt auszufüllen. Hier geht es um die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem Zeitraum und nicht um Einnahmeausfälle (spiegeln sich ja in den geringeren Einnahmen wieder).  Die Einnahmen und Ausgaben sind dabei i.d.R. nicht in einer Position, sondern grob sachlich zu unterteilen, damit erkennbar ist, was sich dahinter verbirgt (z.B. Einnahmen: Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren, Mieten, Spenden, etc.; Ausgaben: Personalkosten, Mieten, Betriebskosten). Eine Position Sonstiges sollte nur einen kleinen Anteil ausmachen, da für die Prüfung des Antrages nicht nachvollziehbar.
  • Vereinsregisterauszug zum Nachweis der Vertretungsbefugnis der Unterzeichner nicht vergessen.
  • Fehlende Unterlagen führen zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung durch das Land.

Bitte Anträge frühestens ab dem 04.01.2021 an das Land einreichen. Für Fragen, die nicht durch die FAQ´s geklärt werden können,  werden wir ab dem 05.01.2021 ein Team zur Beantwortung bereithalten. Dieses erreichen Sie ab dem 05.01.2021 über corona(at)lsv-sh.de (bitte vorrangig nutzen) oder Tel.: 0170 6362835.

Ingo Diedrichsen / Geschäftsführer Finanzen (LSV)