Regeln für den Vereinssport

Die Beschränkungen und Lockerungen, die durch Corona zur Zeit für den Sport gültig sind, können in der aktuellen Landesverordnung von Schleswig-Holstein nachgelesen werden. Da dies immer wieder zu Verständnisschwierigkeiten führt, haben wir an dieser Stelle wichtige Regeln für Euch zusammengefasst.

 

10-Personen-Regel
Durch die zurzeit gültige Landesverordnung wird das gemeinsame Sport treiben von Kontaktsportarten (Eltern-Kind-Turnen, Kinderturnen, etc.) weiterhin auf maximal 10 Personen beschränkt. Die Änderungen, die ab dem 19.8. in Kraft getreten sind, betreffen bisher nicht den Breitensport, sondern ausschließlich den Wettkampf und Leistungssport. 
Beispiel: Eine Volleyball-Mannschaft, die für Spiele oder Turniere gemeldet ist, darf in voller Mannschaftsstärke trainieren. Eine Mannschaft, die sich nur „Just for fun“ trifft, muss die 10-Personen-Regel einhalten. Das Einhalten des Hygienekonzepts gilt für alle.

Für kontaktfreie Sportarten (z.B. Yoga, Rückenkurse, Leichtathletik etc.) gilt die 10-Personen Regel nicht! Hier ist die maximale Personenanzahl abhängig von der Größe des Übungsraumes/ der Halle. Der Mindestabstand von 1,5m muss gewährleistet sein und das Hygienekonzept muss eingehalten werden.

Sonderfall Eltern-Kind-Turnen
Beim Eltern-Kind-Turnen werden Kind und Elternteil als eine Einheit, also als eine Person gezählt. Somit können, auf Grundlage der 10 Personenregel, 9 Kinder mit je einem Elternteil und dem Übungsleiter Sport machen. Natürlich muss auch hierbei das Hygienekonzept nach Möglichkeit eingehalten werden.

Hygienekonzept
Auszug aus der Landesverordnung:
Der Verein hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat der Verein das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus gehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt.

Teilnehmerlisten
Wichtig ist, dass Teilnehmerlisten pro Sportstunde geführt werden.
Die Listen müssen enthalten: 
- Datum und Uhrzeit der Sportstunde
- Vor- und Nachname 
- Anschrift
- wenn vorhanden: Telefon-/Handynummer oder E-Mail-Adresse

Für das Aufbewahren (für 4 Wochen - danach vernichten!) der Listen ist ausschließlich der Verein zuständig.

Die offiziellen Aussagen sind in der Landesverordnung und den FAQs des Landes Schleswig-Holsteins zu finden: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html