LSV- Bestandserhebung bis 31. Januar 2026 durchführen!
ACHTUNG: Keine Nachbearbeitungsfrist für Bestandsmeldung des LSV!
Der LSV schreibt hierzu:
"Sehr geehrte Vereinsvorstände,
die diesjährige Bestandserhebung des Landessportverbandes läuft – wie satzungsgemäß vorgesehen – im Zeitraum vom 1. Dezember 2025 bis einschl. 31. Januar 2026.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der 31. Januar in diesem Jahr ein verbindlicher Meldeschluss ist. Meldungen, die nach diesem Datum eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
In den vergangenen Jahren wurde die Abgabefrist aus organisatorischen Gründen mehrfach verlängert. Dies hat jedoch zu erheblichen Verzögerungen im gesamten Verfahren geführt und einen hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht. Um die Bestandserhebung künftig verlässlich, einheitlich und planbar durchführen zu können, wird das Verfahren in diesem Jahr nicht über den 31. Januar hinaus fortgeführt.
Vereine, die bis zum Stichtag keine Meldung abgegeben haben, müssen satzungsgemäß dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt werden. Wir bitten daher eindringlich darum, die Meldung fristgerecht und vollständig vorzunehmen.
Die Bestandserhebung ist eine zentrale Grundlage für die statistische Auswertung des organisierten Sports, für die Planung innerhalb des Verbandes sowie für die sachgerechte Interessenvertretung gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Vollständige und termingerechte Daten sind hierfür unerlässlich.
Bitte sorgen Sie daher innerhalb Ihres Vereins rechtzeitig für die Erstellung und fristgerechte Abgabe Ihrer Meldung.
Bei technischen oder inhaltlichen Fragen zur Bestandserhebung stehen wir Ihnen selbstverständlich unter
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis."
"Sehr geehrte Vereinsvorstände,
die diesjährige Bestandserhebung des Landessportverbandes läuft – wie satzungsgemäß vorgesehen – im Zeitraum vom 1. Dezember 2025 bis einschl. 31. Januar 2026.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der 31. Januar in diesem Jahr ein verbindlicher Meldeschluss ist. Meldungen, die nach diesem Datum eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
In den vergangenen Jahren wurde die Abgabefrist aus organisatorischen Gründen mehrfach verlängert. Dies hat jedoch zu erheblichen Verzögerungen im gesamten Verfahren geführt und einen hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht. Um die Bestandserhebung künftig verlässlich, einheitlich und planbar durchführen zu können, wird das Verfahren in diesem Jahr nicht über den 31. Januar hinaus fortgeführt.
Vereine, die bis zum Stichtag keine Meldung abgegeben haben, müssen satzungsgemäß dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt werden. Wir bitten daher eindringlich darum, die Meldung fristgerecht und vollständig vorzunehmen.
Die Bestandserhebung ist eine zentrale Grundlage für die statistische Auswertung des organisierten Sports, für die Planung innerhalb des Verbandes sowie für die sachgerechte Interessenvertretung gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Vollständige und termingerechte Daten sind hierfür unerlässlich.
Bitte sorgen Sie daher innerhalb Ihres Vereins rechtzeitig für die Erstellung und fristgerechte Abgabe Ihrer Meldung.
Bei technischen oder inhaltlichen Fragen zur Bestandserhebung stehen wir Ihnen selbstverständlich unter
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis."